Ich arbeite als Psychotherapeutin in privater Praxis. Das heißt, die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen leider nicht mehr übernommen.

 

 

Für Privatversicherte Patienten mit oder ohne Beihilfe erfolgt die Kostenübernahme in der Regel problemlos.

 

Für Selbstzahler kostet die Kennenlernstunde 50,00 €

jede weitere Therapiestunde kostet  80,00-100,00 €



 

 

Erste Schritte und Kostenübernahme

Eine Psychotherapie zu beginnen, ist recht einfach. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Rahmenbedingungen Sie mein Angebot wahrnehmen können.

Erste Schritte

Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf. Sie brauchen keine Überweisung Ihres Hausarztes (oder eines anderen Arztes), um eine Psychotherapie zu beginnen. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Weiter kann die Kostenübernahme durch private Krankenkassen geklärt werden und Sie erfahren weiteres über mögliche Behandlungsangebote. Üblicherweise finden danach noch weitere drei bis vier probatorische Sitzungen (Testsitzungen) statt, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir wahrnehmen möchten. In diesen Sitzungen werden die Diagnosen geklärt und das therapeutische Vorgehen besprochen.

 

In der Regel kommt es kaum zu Wartezeiten für ein Erstgespräch. Meist kann die Therapie danach direkt beginnen.

Ebenso müssen Sie bei mir keine Wartezeiten in der Praxis einkalkulieren.

 

Kostenübernahme

durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Sehr selten ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.

Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos.